Allgemeine Geschäftsbedingungen


Nachstehend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der Meergans rooms GmbH & Co.KG.

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag (Beherbergungsvertrag) wird zwischen dem Auftraggeber (Besteller oder Gast) und der Meergans rooms GmbH & Co.KG geschlossen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Reservierungsbestätigung und die Anzahlung des Übernachtungsentgeltes durch den Besteller zustande. Wurde (aus besonderen Gründen) keine Anzahlung verlangt, kommt der Vertrag durch den Empfang der Reservierungsbestätigung durch den Besteller zustande. Ist bei kurzfristigen Anfragen keine Reservierungsbestätigung erfolgt, kommt der Vertrag spätestens mit Überlassung der Mietsache zustande. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages.

2. Bei langfristiger Buchung bitten wir um Anzahlung in Höhe von 70 €, bei geringerer Gesamtsumme um eine Anzahlung von 50 € bis spätestens 4 Wochen vor Aufenthaltsantritt. Die Anzahlung gilt gleichzeitig als Stornogebühr.

3. Zahlung des Gastes
Das Übernachtungsentgelt ist, soweit es nicht schon bezahlt ist, am Anreisetag zu zahlen.

4. Nutzung der gemieteten Räume, rücksichtsvolles Verhalten Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Mietsache am Ankunftstag ab 14.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. Haustiere dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Der Gast wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist haftbar für Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Er darf die Mietsache nicht zweckfremd benutzen. Auftretende Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Es dürfen nur die angemeldeten Personen in den Zimmern wohnen. Eine Mehrbelegung ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Ein grob rücksichtsloses oder unzumutbares Verhalten des Gastes begründet das Recht der Vermieterin zur fristlosen Kündigung und zu Schadensersatzforderungen.

5. Rücktritt des Gastes
Sagt der Besteller 21 Tage (Kalendertage) oder früher vor dem Anreisetag ab, so ist die Vermieterin berechtigt, bis zu 25 % des vereinbarten Entgeltes als Entschädigung einzubehalten. Sagt der Besteller weniger als 21 Tage, aber mindestens 6 Tage (Kalendertage) vor dem Anreisetag ab, so ist die Vermieterin berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Entgeltes als Entschädigung einzubehalten. Sagt der Besteller weniger als 6 Tage (Kalendertage) vor dem Anreisetag ab, so ist die Vermieterin berechtigt, bis zu 75 % des vereinbarten Entgeltes als Entschädigung einzubehalten. Meergans rooms GmbH & Co.KG bemüht sich bei Absage, das Zimmer anderweitig zu vermieten, so dass der Schaden für den ausgebliebenen Gast möglichst gering bleibt. Erreicht die Vermieterin nicht die aus der Bestellung erwartete Einnahme, so ist sie berechtigt, den Fehlbetrag zwischen der erwarteten Einnahme und der tatsächlich erreichten Einnahme entsprechend der vorstehenden Staffelung von der Anzahlung einzubehalten und gegebenenfalls vom Besteller nachzufordern. Von der tatsächlich erreichten Einnahme kann die Vermieterin, sofern der Besteller komplett storniert hat, eine Stornogebühr von 10,- € abziehen. Hat ein Besteller mehrere Zimmer gebucht und davon einen Teil nicht in Anspruch genommen, so zahlt er die in Anspruch genommenen Zimmer wie vereinbart. Für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer leistet er Entschädigung entsprechend der oben stehenden Staffelung. Zahlt die Vermieterin einen Teil der Anzahlung per Banküberweisung an den Gast zurück, so darf sie hierfür eine Bearbeitungspauschale von 5,- €, bei Gästen mit Wohnsitz im Ausland 10,- € einbehalten.
Der Besteller kann sich von der Entschädigungspflicht befreien, indem er einen geeigneten Ersatzmieter stellt. In diesem Fall bleibt der Besteller (neben dem Ersatzmieter) bis zuletzt für die vollständige Bezahlung des Übernachtungsentgeltes haftbar.

6. Salvatorische Klausel, Nebenabreden, Gerichtsstand
Sollten diese AGB in Teilen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Teile bestehen. Nebenabreden sollen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Gerichtsstand ist in Senftenberg.